AGB’S


 ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CLAUDIA WEAVER PHOTOGRAPHY

1. Geltung
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Claudia Weaver (Infolge Fotografin genannt) durch geführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch die KundInnen, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3. Wenn die KundInnen den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der KundInnen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des KundInnen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.5. Zum Beispiel im Falle einer kurzfristigen Erkrankung eines Vertragspartners bzw. Teammitglieds – im Rahmen der Erbringung der eigenen Leistung auch (dem fachlichen Können nach mindestens gleichwertiger) Dritter bedienen.

2. Auftragsproduktionen, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
2.1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich und für ein Monat gültig. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn die Fotografin das Angebot der KundInnen ausdrücklich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Vereinbarung von Terminen für das Shooting) annimmt.
2.2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung der KundInnen in Auftrag zu geben.
2.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die den KundInnen nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
2.4. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2.5. Die KundInnen hat zudem keinen Anspruch auf Überlassung von Speicherkarten, Vorlagen oder sonstiger Ausgangsprodukte wie beispielsweise Rohfilmdaten, RAW-Format-Bilder.

3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1. Die AGB gelten für jegliches den KundInnen überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2. Die KundInnen erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke, das Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3. Von KundInnen in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5. Die KundInnen haben das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Geschäfts-internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Für den Fall, dass die KundInnen im Zusammenhang mit Leistungen der Fotografin Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist die Fotografin für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die die Fotografin durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
4.2. Die von der Fotografin erstellten Fotografien unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Urheberin sind (und bleiben) die ausführende Fotografin persönlich. Den KundInnen ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein der Fotografin im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
4.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die Fotografin im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Es ist den KundInnen hiernach gestattet, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z. B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt. Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung der Fotografin ausgeschlossen.
4.4.  Im Falle einer Verwertung durch die KundInnen ist auf die ausführende Fotografin hinzuweisen (Claudia Weaver Photography, Golsweg 40, 5412 Puch bei Hallein, Österreich, E-Mail: photo@claudiaweaver.com). Die KundInnen dürfen zudem etwaige der Fotografin selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung der Fotografin nicht ändern oder verfälschen. Die KundInnen versehen im Falle zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von Werken in zumutbarem Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft der Fotografin.
4.5. Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch die KundInnen und/oder der EigentümerInnen an Waren (z. B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
4.6. Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die KundInnen kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Daten.
4.7. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
4.8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5. Haftung
5.1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt den KundInnen. Die KundInnen tragen die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die KundInnen für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5.3. Die Fotografin übernimmt keine Haftung und Schadensersatzansprüche wegen Ausfall und oder Abbruch einer Veranstaltung (schlechtes Wetter, Bombendrohung etc.), auch nicht wegen technischen Ausfällen, insbesondere an Stromaggregaten und allen angemieteten Ausstattungen.
5.4. Die Fotografin übernimmt keine Personenhaftung der Mitwirkenden (Models, Make-up-Artist, Assistent etc.) auf den Fotoshootings. Die KundInnen sind für jegliche Personenhaftung verantwortlich.

6. Honorare
6.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
6.3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zulasten der KundInnen.
6.4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6.5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 120,00 pro Aufnahme an.
6.6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Darüber hinaus können Gegenforderungen, die umstritten sind, über die aber bald entschieden werden soll, auch verrechnet werden.

7. Rückgabe des analogen Bildmaterials
7.1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3. Überlässt die Fotografin auf Anforderung der KundInnen oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, haben die KundInnen analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt worden ist.
7.4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch die KundInnen auf deren Kosten in branchenüblicher Verpackung. Die KundInnen tragen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Fotografin.

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
8.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

9. Allgemeines
9.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB’s berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.

10. Stornierungsbedingungen
10.1 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle einer Stornierung durch die Kundinnen bereits geleistete Reservierungsgebühren nicht erstattungsfähig sind. Geleistete Zahlungen gebühren der Fotografin für einen dadurch entstehenden Verdienstentganges. Weiters verpflichteten sich die KundInnen im Falle einer Stornierung bereits angefallene Materialkosten und auch Reisekosten (wie z.B. Flugkosten, gebuchte Tickets, Nächtigungskosten etc.) zu tragen. Stornierungen, die unter 2 Monat vor dem gebuchten Termin bei der Fotografin eingehen, betragen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Zahlung geleistet wurde. Zu keinem Zeitpunkt haben die KundInnen keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen.
10.2 Spezialbedingungen bei Pandemie Ausbruch:
·       Eine Verschiebung der Hochzeit im ersten Pandemie Jahr ist, unter der Berücksichtigung der jährlichen Preiserhöhungen möglich. Dies ist eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung aufgrund der unvorhersehbaren Pandemie. Verschiebungen sind kostenfrei, wenn der neue Termin an einen Wochentag fällt. Sollte der neue Termin auf einen Samstag fallen, dann ist mit einen zusätzlichen Aufpreis zu rechnen.
·       Staatlich veranlasste Lockdowns bezüglich Veranstaltungen sind ein Verschiebungsgrund, dennoch kein Stornierungsgrund. Bei Verschiebungen muss ein neues Datum fixiert werden. Verschiebungen auf unbestimmte Zeit sind nicht möglich und werden als gewöhnliche Stornierung gehandhabt.
·       Eine Zweitverschiebung, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen.
·       Bei einer Einschränkung aufgrund eines Maskengebots, einer Abstandsregelung, Gästezahl-Beschränkung, Sperrstunden und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.
·       Bei einer Verschiebung, die nicht staatlich veranlasst wird, wird zusätzlich eine Verschiebungsgebühr verrechnet, welche die Fotografin gemäß ihres Dienstentganges festlegt.

11. Allgemeine Mitwirkungspflichten der KundInnen, Beistellungen, AnsprechpartnerInnen für die Fotografin, Versicherungen
11.1 Der Kunde unterstützt die Arbeiten von der Fotografin in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde, soweit er zur Erreichung des Vertragszwecks zur Beistellung von Informationen, Daten und/oder Rohmaterialien (z. B. eigene ältere Fotografien von Großeltern oder Kindheitsbilder zur Nachbearbeitung für ein Hochzeitsalbum) verpflichtet ist, der Fotografin sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie etwaige beizustellendes Text-, Bild- und Tonmaterial in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung. Weitergehende individuelle vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
11.2. Die KundInnen sind der Fotografin zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht nach Absatz 1 entstehenden Schadens verpflichtet. Ein Zeitplan wird erforderlichenfalls angepasst. Der Fotografin wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – dann eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche nach vorstehendem Satz entbehrlich ist, darf der Fotografin vom Vertrag zurücktreten und neben Schadensersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistungen entspricht.
12.3 Die KundInnen sind informiert, dass die an der Fotografin im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen und/oder Daten seitens der Fotografin nicht gesondert versichert sind. Es obliegt daher den KundInnen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der an der Fotografin übergebenen Sachen und Daten Sorge zu tragen.

12. Nebenpflichten wie Verhaltens- und Rücksichtannahmepflichten der KundInnen
12.1 Die KundInnen sind verpflichtet, Leistungen der Fotografin nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten der KundInnen ein:
12.1 Die KundInnen stellen sicher, dass die durch ihn an der Fotografin übergebene Daten nicht gegen Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte verstoßen. Die KundInnen unterlässt die Übermittlung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
12.2. Die KundInnen stellt im Falle des Einsatzes seiner Vorlagen, Grafiken, Skripten und Programme auf dem Computersystem der Fotografin sicher, dass diese nicht mit Fehlern (z.B. Viren) behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch die Fotografin zu stören oder vereiteln. Dies gilt auch für Leistungen von der Fotografin gegenüber Dritten.
12.3. Die KundInnen beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
12.2 Stellen die KundInnen im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, welche mit Rechten Dritter belastet sein können, so gewährleistet er gegenüber der Fotografin, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben.
12.3 Im Fall eines Pflichtverstoßes der KundInnen gemäß Absatz 1 oder 2 ist die Fotografin neben sonstigen gesetzlichen Rechten berechtigt, nach Wahl von der Fotografin gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend aus dem Projekt herauszunehmen (bspw. beigestellte Inhalte trotz Anweisung der KundInnen nicht in ein Hochzeitsalbum zu integrieren). Das gleiche gilt, wenn die Fotografin von Dritten darauf hingewiesen wird, dass die KundInnen unter Verstoß gegen die in Absatz 1 und 2 enthaltenen Pflichten Inhalte beisteuert, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.

13. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
13.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen mindestens der Vereinbarung per Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail).
13.2 Ist für die Leistungserbringung seitens der Fotografin die Mitwirkung der KundInnen erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um die Zeit, die die KundInnen ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch die Fotografin.
13.3 Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen der KundInnen oder
b) unzureichenden Beistellungen der KundInnen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
13.4. Werden von den KundInnen Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientierten, ihre Gültigkeit.

14. Vergütungsanpassung bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfangs, Mehrarbeit
14.1. Einigen sich die KundInnen auf nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, so hat die Fotografin das Recht zur Vergütungsanpassung. Die Anpassung der Vergütung orientiert sich an der kalkulatorischen Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungsregelung.
15.2. Die KundInnen können unbeschadet des Rechts der Fotografin nach Absatz 1 bereits bei Einigung über die Durchführung einer nachträglichen Änderung des Leistungsumfangs sowie die Auswirkungen auf die Vergütungshöhe und die vereinbarten Fristen regeln.
14.3 Mehrarbeit wird mit 320,00€ (inkl. MwSt.) je angefangene weiteren Stunde berechnet.

15. Preise, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten
15.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Es gelten im Rahmen von Shootings, soweit nicht anders vereinbart, folgende Fälligkeiten als vereinbart: 50 % nach Auftragserteilung und 100 % vor Übersendung der Onlinegalerie im Web und entsprechender Abnahme der Aufnahmen durch die KundInnen.
15.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
15.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fotografin über den Betrag verfügen kann.
15.3 Die Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise, d. h. inklusive Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.

16. Verträge
16.1
Es gibt keine mündlichen Nebenabreden zu den, von den KundInnen unterzeichneten, Verträge.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher und Muster-Widerrufsformular
Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Wege des Fernabsatzes geschlossenen und bestellen Sie – was üblicherweise der Fall sein dürfte – unsere Leistungen als Verbraucher, so gilt zu Ihren Gunsten das Folgende:

Widerrufsbelehrung

 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt.
17.1. im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder im Falle eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses;
17.2. im Falle eines Kaufvertrags über eine einzelne Ware, die in einer einzelnen Lieferung versandt werden kann, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
17. 3. im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
17.4. im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat und
17.5. im Falle eines Kaufvertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Claudia Weaver Photography, Golsweg 40, 5412 Puch bei Hallein, Österreich, E-Mail: photo@claudiaweaver.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs, wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie im Falle eines Dienstleistungsvertrages verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der

Widerrufsfrist beginnen und

2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht besteht nicht beifolgenden Verträgen:

1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

2. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder

3. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von

Abonnement-Verträgen.

 § 3 c Muster-Widerrufsformular

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Claudia Weaver Photography, Golsweg 40, 5412 Puch bei Hallein, Österreich, E-Mail: photo@claudiaweaver.com)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf

der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.